Beratender Apotheker
im Vertrauensärztlichen Dienst von Krankenkassen


Auf diesem spannenden Gebiet kann seit Herbst 2015 in verschiedensten Bereichen der Versicherungsmedizin der Horizont laufend erweitert werden. Diese neu gewonnen Erkenntnisse sind auch oft für die Arbeit in der Offizinapotheke von grossem Nutzen und der regelmässige Austausch mit Vertrauensärztinnen- und -ärzten ist für beide Seiten sehr gewinnbringend.

(Anm.: Bisher sind Apothekerinnen und Apotheker durchaus in Leistungsabteilungen von Krankenkassen tätig, jedoch noch eher selten im Bereich eines Vertrauensärztlichen Dienstes.)

Aufgabenbereiche, die durch 
«rent a pharmacist®» betreut werden:

  • Beurteilung von Kostengutsprachegesuchen für Medikamente und Empfehlungen betreffend Kostenübernahme zuhanden des Krankenversicherers. Hierbei gilt es zu entscheiden, ob die Swissmedic-Zulassungen und die Limitierungen der Spezialitätenliste erfüllt sind und somit eine Leistungspflicht besteht. Ist dies nicht der Fall, kommt unter gewissen Voraussetzungen Art. 71 KVV (Verordnung über die Krankenversicherung) zur Anwendung. Hier wird aufgrund wissenschaftlicher Studien bewertet, ob die nicht zugelassene Therapie einen hohen Nutzen aufweist und weitere Kriterien dieses Ausnahmeartikels erfüllt sind, damit allenfalls Leistungen aus der Grundversicherung im Einzelfall übernommen werden können.
  • Abklärung der Leistungspflicht von Impfungen
  • Abklärung der Leistungspflicht von Mittel- und Gegenständen (z.B. Blutzuckermessgeräte) oder Kostenübernahme von Medical Devices
  • Abklärungen über die aktuelle Erhältlichkeit von Medikamenten und möglichen Alternativen
  • Plausibilitätsprüfungen von Apothekenrechnungen und Magistralrezepturen  (z.B. Wirtschaftlichkeit, Preisberechnungen von Magistralrezepturen, SL-Mengenlimitationen, mögliche off-label-use abklären u.v.a.m.)
  • Entziffern von handschriftlichen Dokumenten
  • Erstellen von internen Leitlinien zur Beurteilung der Kostenübernahme von Medikamenten